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TMP unterstützt beim Thema Förderung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, kurz BEG-EM. Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an der Gebäudehülle – hierunter fällt die Erneuerung, der Ersatz oder erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie sommerlicher Wärmeschutz durch den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen – werden vom Staat mit bis zu 20 Prozent gefördert.
Die vorhandenen Fenster und Außentüren werden durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Elemente ausgetauscht. Der U-Wert der Fenster darf maximal 0,95 W/m²k betragen, bei Türen gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²k.

Wer also seine Immobilie, egal ob privat oder gewerblich, energieeffizienter machen möchte, kann entsprechende Zuschüsse beantragen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit. 15 Prozent dieser Investitionskosten werden grundsätzlich gefördert, wenn die entsprechenden Förderrichtlinien eingehalten werden. Weitere 5 Prozent Bonus kommen hinzu, wenn ein Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. In diesem Fall erhöht sich auch die förderfähige Investitionssumme auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem maximalen Fördersatz von 20 Prozent entspricht dies dann bis zu 12.000 Euro.

Wir haben die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Sanierung und Förderung“ zusammengefasst und eine Beispielrechnung für Sie erstellt. Das Allerbeste: TMP übernimmt den Papierkram für Sie!
 

Aktuelle Infos zur Förderung

 

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